Sektion 22
Um einen würdevoller Umgang mit fehl- und totgeborenen Kindern zu ermöglichen, haben ein 2005 haben die Landes-Frauen- und Kinderklinik Linz (heute Kepler Universitätsklinikum MedCampus IV), die Stadt Linz und das Land Oberösterreich ein Gemeinschaftsgrab am St. Barbara- Friedhof in Linz errichtet.
Auch auf anderen Friedhöfen gibt es mittlerweile solche Erinnerungsorte.
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Halbjährlich werden seither fehl- und totgeborene Kinder, unabhängig von der Konfessions- und Religionszugehörigkeit ihrer Eltern, nach der Feuerbestattung in einer Gemeinschaftsurne beigesetzt. Die Kosten für die Feuerbestattung und Beisetzung, für die Erhaltung und Pflege des Grabes übernimmt die Landes- Frauen- und Kinderklinik.
Eltern von bestattungspflichtigen Kindern (mit einem Geburtsgewicht über 500 g) können die Urne Ihres verstorbenen Kindes ebenfalls im Gemeinschaftsgrab anlässlich dieser Feier beisetzen lassen.
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Tote Kinder unter 500 g müssen von Gesetzes wegen nicht bestattet werden. Da es für die Eltern und andere Angehörige aber wichtig ist, einen Ort zu haben, wurde mit diesem Erinnerungsort eine Möglichkeit der Bestattung geschaffen.
Eltern können persönliche Gegenstände zum Grab Ihres Kindes bringen und den Ort der Erinnerung aufsuchen, so oft Sie wollen. Diese Möglichkeit wird auch sehr zahlreich genutzt.
Im Sinn einer pietätvollen Grabpflege müssen Dekor- und Erinnerungsgaben auf diesem Gemeinschaftsgrab allerdings in regelmäßigen Abständen (Mitte Februar, Mitte September, vor Allerheiligen, Weihnachten und Ostern) wieder entfernt werden.
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